Qualitätssicherung
- QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen). QEP erfüllt die gesetzliche Vorgabe nach § 135a SGB V sowie die zum 1.1.2006 in Kraft getretene Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Regelmäßige Durchführung von Intervision und Qualitätszirkel mit Kolleginnen und Kollegen, die die analytische/tiefenpsychologische/verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausüben. Themenschwerpunkte hierbei sind u.a. behandlungstechnische Fragen in analytischer/tiefenpsychologisch fundierter und verhaltenstherapeutischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Berufsrechtliche Fortbildung nach § 18 Abs. 1 der Berufsordnung (BO) und § 30 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG)
- laufende Fort- und Weiterbildung (Nachqualifizierung) in unseren Arbeitsbereichen.